Trauerfall
Die Trauerfeier und Bestattung
Durch eine kirchliche Bestattung, die aus einem Gottesdienst, der sog. Trauerfeier, sowie der Beisetzung der verstorbenen Person besteht, nehmen Angehörige und Freunde Abschied von einem verstorbenen Menschen.
Im Trauergottesdienst wird das Leben der verstorbenen Person erinnert und in Beziehung zu Gottes Handeln im Leben wie über den Tod hinaus gebracht, Gebete nehmen den Dank der Hinterbliebenen auf, sind aber ebenso Ort für Trost und Vergebung angesichts schwerer Zeiten, die sie vielleicht mit der verstorbenen Person erlebt haben.
In der Trauerfeier vergewissern die Angehörigen sich der bleibenden Zuwendung Gottes sowohl für ihr Leben, das weitergeht, als auch für die verstorbene Person, die in Gottes Hände übergeben wird.
Die kirchliche Trauerfeier mit der christlichen Hoffnung auf die Auferstehung der Toten und das ewige Leben sowie die Vollendung der Welt, in der der Tod nicht das letzte Wort hat, sondern Gott und sein Wille zum Leben, ist ein wichtiger Schritt in Ihrem persönlichen Weg der Trauerbewältigung, den das zuständige Pfarramt der Johanneskirche liebevoll, einfühlsam und persönlich für Sie gestaltet.
Hinweise zur Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen in Lingen
Wenn Sie aufgrund eines Todesfalls eine Beisetzung zu organisieren haben, wird Ihnen der von Ihnen ausgewählte Bestatter umfänglich zur Seite stehen und sie in allen Fragen kompetent beraten und unterstützen und versuchen, die Organisation und Durchführung von Trauerfeier und Beisetzung ganz in Ihrem Sinne zu gewährleisten.
Sie haben angesichts eines Todesfalles die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie eine kirchliche oder freie bzw. weltliche Trauerfeier und Beisetzung wünschen.
Im Falle einer kirchlichen Trauerfeier wird der Bestatter für Sie (Sie müssen hier nichts selbst organisieren!) mit dem für den Verstorbenen zuständigen Pfarramt (dies orientiert sich am Wohnortprinzip der Kirchenmitgliedschaft) in Verbindung setzen und Ihren Wunschtermin für die Trauerfeier und Beisetzung absprechen. Wünschen Sie einen bestimmten Pastor oder eine bestimmte Pastorin für Ihre Begleitung und die Trauerfeier mit Beisetzung, teilen Sie dies dem Bestatter mit. Er wird die entsprechende Person für Sie kontaktieren.
Nach terminlicher Absprache mit dem Bestatter wird sich das zuständige oder von Ihnen gewünschte Pfarramt zwecks eines Trauergespräches mit Ihnen in Verbindung setzen. Im Trauergespräch wird das Leben der verstorbenen Person beleuchtet, ihr Wesen und ihre Beziehung zum Glauben, aber auch Ihre Trauer, Ihre Sorgen, Nöte und Fragen werden dort zu Sprache kommen. Überdies wird das zuständige Pfarramt im Trauergespräch mit Ihnen gestalterische Fragen für den Trauergottesdienst klären, bspw. hinsichtlich Ihrer Wünsche zur musikalischen Gestaltung uvm. Auf Basis des Trauergespräches wird das zuständige Pfarramt für Sie die Trauerfeier und die Beisetzung gestalten.
Der Dienst eines Pastors oder einer Pastorin ist für Sie absolut kostenfrei.
Kirchliche Trauerfeiern für Ausgetretene oder Nichtmitglieder?
Der Wille einer verstorbenen Person ist zu hundert Prozent auch nach deren Tod zu respektieren. Ist die Person in ihrem Leben einmal aus der Kirche ausgetreten und nicht wieder eingetreten, drückt sich darin ihr Wille aus, auf kirchliche Begleitung zu verzichten. Wer also aus der Kirche austritt oder nie Mitglied der Kirche war, verzichtet damit auch auf die Möglichkeit, kirchlich beigesetzt zu werden.
In seelsorglich begründeten Ausnahmefällen, v.a. bei ausdrücklichem Wunsch und Bedürfnis der Angehörigen, kann dennoch eine kirchliche Bestattung durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen Pfarramt.
Sollte die verstorbene Person sich jedoch zu Lebzeiten ausdrücklich gegen eine christliche Trauerfeier und kirchliche Bestattung ausgesprochen haben, so muss diese auch bei ausdrücklichem Wunsch der Angehörigen versagt werden.