© Jill Hafermalz

Eintritte

Eintritte: Kirchenmitglied sein und werden

Kirchenmitglieder sind Menschen kraft ihrer Taufe und wenn sie die Kirche nicht durch Austritt auf dem Standesamt verlassen haben.
 
Als Kirchenmitglied sind Sie stets der Gemeinde Ihres Wohnortes zugehörig. Bei Umzug in eine andere Straße, einen anderen Ort oder ein anderes Bundesland wechseln Sie automatisch die Gemeindezugehörigkeit und ggf. auch die Landeskirche, nicht aber die Kirchenmitgliedschaft an sich: Sie bleiben Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche. 

Der Eintritt in die Kirche

Wenn Sie evangelisch werden möchten, können Sie in der Johanneskirchengemeinde unproblematisch in die evangelische Kirche eintreten. Dazu melden Sie sich am besten direkt im Pfarrbüro, sodass das zuständige Pfarramt sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann, um die erforderlichen Unterlagen für den Kircheneintritt mit Ihnen vorzubereiten.
 
Sollten Sie noch einer anderen christlichen Konfession und somit Kirche angehören, müssen Sie vor Eintritt in die evangelisch-lutherische Kirche zuerst auf dem Standesamt Ihren Kirchenaustritt vollziehen. Danach können Sie in die evangelisch-lutherische Kirche vor Ort eintreten.
 
Sollten Sie evangelisch-lutherisch werden wollen, aber noch nicht getauft sein, besprechen und gestalten wir mit Ihnen Ihre Taufe, durch die Sie Kirchen- und Gemeindemitglied werden. Auch dazu melden Sie sich gerne direkt im Pfarrbüro der Johanneskirche. Weiterführende Informationen zur Taufe in der Johanneskirche finden Sie hier. 

Der Übertritt

Sind Sie schon evangelisch, aber noch nicht lutherisch, sondern beispielsweise reformiert oder alt-reformiert? Dann ist es noch viel einfacher, Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche zu werden: Wenden Sie sich mit dem Wunsch zum Übertritt an Ihr zuständiges Pfarramt. Sie erhalten dazu ein Übertrittsformular, das Sie bei der Gemeinde, zu der Sie übertreten möchten, lediglich einreichen müssen. 

Die Umpfarrung

Sie gehören zu einer evangelisch-lutherischen Gemeinde, möchten aber Mitglied der Johanneskirchengemeinde werden, ohne auf ihrem Gemeindegebiet zu leben? Kein Problem: Dies ist durch einen Antrag auf sog. Umpfarrung möglich. Hierzu sprechen Sie uns als Ihre Wunschgemeinde einfach über das Pfarrbüro an und der Vorgang wird unkompliziert in die Wege geleitet.